Der Beruf als Treuhandexperte erstreckt sich auf alle
Tätigkeiten kontrollierender, verwaltender und beratender
Natur in wirtschaftlichen, steuerlichen und anderen ein-
schlägigen rechtlichen Angelegenheiten zum Zwecke der
Wahrnehmung fremder Interessen. Die ganze Tätigkeit
beruht auf einem Vertrauens- und Treueverhältnis gegen-
über dem Auftraggeber und bezweckt die Wahrung von
dessen Interessen mit aller Sorgfalt und Sachkenntnis.