Hier finden Sie aktuelle Informationen und Updates zu Entwicklungen im Treuhand-Bereich – damit Sie immer bestens informiert sind.
Betriebe, welche aufgrund des Massnahmen des Bundes den Betrieb schliessen mussten, können für diesen Zeitraum die Suisa-Gebühren zurückverlangen.
Bei freiwilliger Betriebsschliessung kann nur dann die Rückerstattung gewährt werden, wenn der Betrieb während mindestens eines vollständigen Kalendermonats vollständig und ununterbrochen geschlossen war.
Wichtig ist, dass in dieser Zeit kein Firmenfahrzeug benutzt wurde, keine Hindergrundmusik lief und auch die Telefonlinie mit Warteschleifemusik abgestellt war.
Mittels dem nachfolgenden Link kann das Formular für die Rückerstattung ausgefüllt werden:
Suisa - Formular für Rückerstattung
Viele Selbstständigerwerbende werden bei den aktuellen Massnahmen des Bundes noch nicht berücksichtigt. Zudem erhalten Arbeitnehmer in einer arbeitgeberähnlichen Stellung max. eine Entschädigung von 3'320.-, und das obwohl sie jahrelang Beiträge bezahlt haben, wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Deshalb hat der Kanton Wallis nun einen zweiten Massnahmekatalog beschlossen, der genau hier Abhilfe schaffen soll.
Für mehr Informationen dazu, klicken sie hier
Geschätzte Kundinnen und Kunden
Damit Sie wieder auf dem neusten Stand der Corona-Entschädigungen sind, haben wir für Sie eine Übersicht dazu erstellt.
Bei Fragen oder Unterstützung zu den diversen Entschädigungen sind wir gerne für Sie da.
Liebe Selbstständigerwerbende
Wir alle haben am Freitag mit Erleichterung vernommen, dass der Bundesrat Massnahmen für betroffene Selbstständigerwerbende beschlossen hat.
Momentan ist man noch daran, das Verfahren für Anmeldung, Abklärung und Auszahlung zu organisieren.
Gegenwärtig ist es NOCH NICHT MÖGLICH, eine Entschädigung anzumelden.
Wir bereiten uns darauf vor, dass wir die Anmeldungen vornehmen können, sobald dies möglich ist! Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden Sie in dieser schwierigen Phase unterstützen!